
Finanzierung
Mieten und Pachten
Eheauseinander- setzung
Immobilien An- oder Verkauf
Finanzamt
Erbauseinander- setzung
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Ehe- auseinander- setzung
Immobilien An- oder Verkauf
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Erb- auseinander- setzung
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Eheauseinander- setzung
Immobilien An- oder Verkauf
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Erbauseinander- setzung
ÜBER UNS
Seit 1999 steht die Firma Duis Immobilien in Großefehn als kompetenter Ansprechpartner "rund um die Immobilie" ihren Kunden mit Rat und Tat zur Seite. Ob Immobilienverkauf, -vermietung oder -verwaltung, der Diplom-Immobilienwirt Hartmut Duis und sein Team bieten den perfekten Service für Ihre Immobilienangelegenheit.
In den letzten Jahren hat Hartmut Duis ein viersemestriges Studium an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität in Freiburg absolviert und konnte erfolgreich mit dem Titel "Diplom-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten" abschließen.
Durch seine über zwanzigjährige Tätigkeit in der Vermietung und dem Verkauf von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Büro- und Gewerbeobjekten besitzt Hartmut Duis die nötige Erfahrung im Immobilienmarkt.
Seit nunmehr über zehn Jahren ist Hartmut Duis als ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Aurich tätig und kennt die vielfältigen Facetten der Gutachtertätigkeit sehr genau.
Durch das Studium zum Diplom- Sachverständigen konnte Hartmut Duis seine Erfahrungen und Kenntnisse vertiefen und ist heute in der Lage, das gesamte Spektrum an gutachterlicher Tätigkeit abzudecken.
In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens gravierend geändert. Hier ist der Diplom- Sachverständige Hartmut Duis durch sein Studium an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg auf dem aktuellsten Stand.
Von der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg wurde Hartmut Duis nach § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken einschließlich Mieten und Pachten.
Ob im Rahmen einer Erbauseinandersetzung bei einer Erbengemeinschaft oder bei einer Eheauseinandersetzung, ein neutrales Gutachten eines Sachverständigen hilft immer, den richtigen Wert der Immobilie zu finden und sich schließlich zu einigen.
Auch für steuerliche Zwecke zum Beispiel bei einer Schenkung oder zur Ermittlung der Erbschaftsteuer ist ein Sachverständigengutachten von wesentlicher Bedeutung.

FINANZIERUNG
Der Beleihungswert nach dem Pfandbriefgesetz ist gegenüber dem Verkehrswert ein eigenständiger Wert mit der Zielrichtung nachhaltiger Wertbeständigkeit über den Wertermittlungsstichtag hinaus.
Der Beleihungswert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung liegt in der Regel unterhalb des Verkehrswertes nach der Immobilienwertermittlungsverordnung, da er als zeitraumbezogener Sicherheitenwert für das Kreditinstitut ermittelt wird.

MIETEN UND PACHTEN

Ein Mietwert- oder Pachtwertgutachten dient der Feststellung der ortsüblichen Miete oder Pacht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für ein Miet- oder Pachtobjekt.
Insbesondere zur Durchführung eines Mieterhöhungsverlangens oder zur Feststellung einer kalkulatorisch angesetzten Miete gegenüber dem Finanzamt ist ein Mietwert- oder Pachtwertgutachten hilfreich.
Die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 (2) BGB wird im Rahmen eines Mietwertgutachtens unter Berücksichtigung eines vorhandenen Mietspiegels und vergleichbarer Mieten ermittelt. Mietwertrelevante Faktoren wie die Wohnungsgröße, die Ausstattung und die Lage werden empirisch gegenübergestellt und mit dem zu bewertenden Mietobjekt abgeglichen.
EHEAUSEINANDERSETZUNGEN
Im Rahmen einer Eheauseinandersetzung, also bei einer Scheidung, ist oftmals die Immobilie das wesentliche gemeinsame Vermögen.
Häufig soll die Immobilie im Eigentum eines der Ehepartner verbleiben, so dass der andere Ehepartner ausgezahlt werden soll, beziehungsweise im Rahmen des Zugewinns verrechnet wird.
Beauftragt eine Partei einen Gutachter mit der Ermittlung des Verkehrswertes, fühlt sich die andere Partei erfahrungsgemäß benachteiligt, da sie davon ausgeht, der Gutachter habe im Interesse der beauftragenden Partei gehandelt.
Die Einigung beider Parteien auf einen unabhängigen Gutachter, der gemeinsam beauftragt wird dem Verkehrswert zu ermitteln hilft eine vernünftige Lösung zu finden und Kosten zu sparen.

IMMOBILIEN AN- ODER VERKAUF

Steht der Kauf oder der Verkauf einer Immobilie an, herrscht erfahrungsgemäß eine große Unsicherheit in Bezug auf den Preis der Immobilie.
Der Verkäufer möchte in der Regel so viel Geld wie möglich für seine Immobilie erzielen und setzt den Preis gegebenenfalls erheblich über dem Verkehrswert an. Nach erfolglosen Verkauf über einen längeren Zeitraum muss der Verkäufer den Preis immer weiter senken. Erfahrungsgemäß wird die Immobilie nach sehr langer Vermarktungszeit unterhalb des Verkehrswertes veräußert.
Der Käufer möchte so wenig Geld wie möglich für die Immobilie ausgeben. Passt die Immobilie nach erfolgter Besichtigung zu den Vorstellungen des Käufers, versucht dieser eventuell noch zu verhandeln und kauft die Immobilie zu den Kaufpreisvorstellungen des Verkäufers.
Aufgrund der Unsicherheit und fehlender Erfahrung auf dem Immobilienmarkt verlieren Verkäufer und Käufer oftmals viel Geld.
Ein Gutachten, eventuell auch ein Kurzgutachten oder eine Käufer- bzw. Verkäuferberatung, helfen gegebenenfalls viel Geld zu sparen.
FINANZAMT
Das Finanzamt benötigt zur Feststellung der Erbschaftsteuer oder der Schenkungsteuer, bei der Übertragung von Grundstücken ohne Kaufpreisvereinbarung zur Feststellung der Grunderwerbsteuer oder der Übertragung von Grundstücken im Rahmen einer Unternehmensaufteilung beziehungsweise -verschmelzung den Verkehrswert der Immobilie.
Grundlage der Besteuerung ist der gemeine Wert nach dem Bewertungsgesetz, der mit dem Verkehrswert nach dem Baugesetzbuch identisch ist.
Die Immobilienwertvermittlungsverordnung sowie die entsprechenden Richtlinien zur Ermittlung des Sachwertes, des Vergleichswertes oder des Ertragswertes führen zu erheblich präziseren Werten als das Bewertungsgesetz, welches stark pauschaliert ist.
Um wirkungsvoll beim Finanzamt Einspruch einzulegen, ist ein Gutachten eines professionellen Sachverständigen unter Hinzuziehung der individuellen Merkmale des Grundstücks wie Lagemerkmale, Marktentwicklungen, marktübliche Mieten, rechtliche und tatsächliche Belastungen, fehlende Instandhaltung und Schäden an Gebäuden von wesentlicher Bedeutung.

ERBAUSEINANDERSETZUNGEN

Erben Sie ein Grundstück im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund eines Testaments mit mehreren Personen, so befinden Sie sich in einer Erbengemeinschaft. Kein Erbe kann allein zum Beispiel über den Immobilienbesitz verfügen und diesen veräußern. Alle Miterben können nur gemeinschaftlich die Immobilie verwalten oder veräußern.
Innerhalb der Erbengemeinschaft besteht häufig eine große Unsicherheit bezüglich des möglichen Wertes der Immobilie. Auch können die persönlichen Befindlichkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft manchmal zu unterschiedlichen Auffassungen und angespannten Situationen führen.
Zur Ermittlung der Erbschaftsteuer ist der Verkehrswert des Grundstücks und der Immobilie von wesentlicher Bedeutung.
Um Sicherheit und Einigkeit innerhalb einer Erbengemeinschaft herzustellen, sollte gemeinsam ein unabhängiger und neutraler Gutachter mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachens beauftragt werden.
HARTMUT DUIS
HONORAR
Die Leistung des Sachverständigen wird üblicherweise (bei den Gerichten) nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abgerechnet.
Privatgutachten können ebenfalls nach dem JVEG oder der nebenstehenden Gebührentabelle pauschal abgerechnet werden.
Sprechen Sie uns einfach an.
Das vereinbarte Honorar wird binnen einer Wochen nach Leistungserbringung fällig.
Honorartabelle | Schwierigkeitsstufe von - bis | Besonderheit | Korrektur | |||
Wert in € | in € zzgl. gesetzl. MwSt. | |||||
bis 50.000 | 900 | 1.200 | mehrere Stichtage | 20% | ||
bis 75.000 | 950 | 1.280 | Aufmaß | 30% | ||
bis 100.000 | 1.000 | 1.340 | Grundrisserstellung | 30% | ||
bis 150.000 | 1.100 | 1.430 | ||||
bis 200.000 | 1.200 | 1.550 | ||||
bis 250.000 | 1.350 | 1.730 | Rechte am Grundstück | |||
bis 375.000 | 1.700 | 2.130 | Wegerecht | 20% | ||
bis 500.000 | 2.000 | 2.400 | Leitungsrecht | 20% | ||
bis 750.000 | 2.400 | 2.880 | Wohnungsrecht | 30% | ||
bis 1.000.000 | 2.700 | 3.200 | Nießbrauchsrecht | 30% | ||
über 1.000.000 | 3.500 | 7.000 | Überbau | 30% | ||
über 5.000.000 | 7.000 | 0,2 % vom Wert | weitere Rechte | 30% |
REFERENZEN
KONTAKT
WISSENSWERTES VON A-Z

Unter der nachfolgenden Rubrik finden Sie Erläuterungen und Definitionen zu diversen Fachbegriffen von A-Z.
Besuchen Sie uns in unserem Büro!
Kanalstraße Nord 79
26629 Großefehn
Tel: +49(0)4943 912345
Fax: +49(0)4943 912346
Mail: info@duis-gutachten.de
Internet: www.duis-gutachten.de
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